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Tiergartenstraße 124 30559 Hannover

Diese Klassen bilden wir in Hannover-Kirchrode aus!

Autoführerschein

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (BF17)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer der oder dem Fahrzeugführer:in ausgelegt und gebaut sind und nur im Inland: dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Mitführen von Anhängern:

  • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
  • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Klasse BE

Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer Gesamtmasse über 4.250 kg fahren. Der BE-Führerschein ist sinnvoll, wenn du zum Beispiel einen Pferdeanhänger benötigst.

  • Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunden Autobahn
  • 1 Stunden Nachtfahrt
Klasse B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger. Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich!

Motorradführerschein

Klasse A1
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Besonderheit beim Umstieg von A1 auf A2:

  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule vor der Prüfung die zu prüfende Person testen, ob diese alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!
  • Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben:
    3 Überland
    2 Autobahn
    1 Nacht
Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Besonderheiten beim Umstieg von A2 auf A:

  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule vor der Prüfung die zu prüfende Person testen, ob diese alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
  • Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind Praxisstungen vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht.

Besonderheiten beim Umstieg von A1 auf A:

Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre):

  • Grundausbildung
  • 3 Überland
  • 2 Autobahn
  • 1 Nacht
Klasse B196

Mindestalter: 25 Jahre
mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B

Fahrerschulung von mind. 13,5 Zeitstunden = Theorie (4×90 Min.) und Praxis (5×90 Min.)

Gefahren werden darf mit B196:

  • Krafträder bis 125 ccm
  • max. 11 kW Motorleistung
  • max. 0,1 kW/kg

Der Führerschein ist nur in Deutschland gültig.